King Yachting Club

Ausbildung => Weiterbildung => Thema gestartet von: Harald Graf am Mi 13. Mai, 2020 - 09:12:56 [CEST]

Titel: YachtVO 2020.05.08 BGBl. II Nr. 205/2020 und Ausrüstungsliste
Beitrag von: Harald Graf am Mi 13. Mai, 2020 - 09:12:56 [CEST]
Die YachtVO 2020.05.08  sowie die Ausrüstungsliste für Yachten die unter Österreichischer Flagge ab 2020 zugelassen werden.

Quellennachweis:  https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/II/2020/205
Titel: Re: YachtVO 2020.05.08 BGBl. II Nr. 205/2020 und Ausrüstungsliste
Beitrag von: Herbert Dunst am Mi 13. Mai, 2020 - 20:13:34 [CEST]
Wie ist das dann eigentlich mit den "ALTEN" IC Scheinen - könnte man die umschreiben lassen ?
Habe den IC FB3 im November 2019 bekommen und natürlich nur S am Schein stehen .

LG
Herbert
Titel: Re: YachtVO 2020.05.08 BGBl. II Nr. 205/2020 und Ausrüstungsliste
Beitrag von: Harald Melwisch am Mi 4. November, 2020 - 11:31:24 [CET]
Zum Thema "IC nur für Segel":
Wer den IC nur für Segel ausgestellt hat (das war bis Mai 2020 so üblich und nötig, da sonst eine eigene Praxisprüfung auf einem Motorboot erforderlich gewesen wäre), der kann jetzt einen IC für "M&S" beantragen. Voraussetzung ist, dass er im Zuge seiner Prüfung auch den Zusatz "Motorfragen" gemacht hat, und das haben alle gemacht die beim MSVÖ die Prüfung gemacht haben.
Nachteil ist, dass die Ausstellungsgebühren der ViaDonau nochmals anfallen.
Alle die beim MSVÖ die Prüfung gemacht haben, haben sowieso auch den MSVÖ Schein, und der ist für "M&S".
Harald
Titel: Re: YachtVO 2020.05.08 BGBl. II Nr. 205/2020 und Ausrüstungsliste
Beitrag von: Herbert Dunst am So 20. Dezember, 2020 - 15:10:06 [CET]
Danke für die Info!

LG
Herbert