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Autor Thema: YachtVO 2020.05.08 BGBl. II Nr. 205/2020 und Ausrüstungsliste  (Gelesen 21811 mal)

Harald Graf

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  • ... immer eine handbreit Kiel unterm Wasser ...
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Die YachtVO 2020.05.08  sowie die Ausrüstungsliste für Yachten die unter Österreichischer Flagge ab 2020 zugelassen werden.

Quellennachweis:  https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/II/2020/205
« Letzte Änderung: Mi 13. Mai, 2020 - 09:19:09 [CEST] von Harald Graf »

... immer eine handbreit Kiel unterm Wasser ...


Herbert Dunst

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Antwort #1 am: Mi 13. Mai, 2020 - 20:13:34 [CEST]
Wie ist das dann eigentlich mit den "ALTEN" IC Scheinen - könnte man die umschreiben lassen ?
Habe den IC FB3 im November 2019 bekommen und natürlich nur S am Schein stehen .

LG
Herbert



Harald Melwisch

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Antwort #2 am: Mi 4. November, 2020 - 11:31:24 [CET]
Zum Thema "IC nur für Segel":
Wer den IC nur für Segel ausgestellt hat (das war bis Mai 2020 so üblich und nötig, da sonst eine eigene Praxisprüfung auf einem Motorboot erforderlich gewesen wäre), der kann jetzt einen IC für "M&S" beantragen. Voraussetzung ist, dass er im Zuge seiner Prüfung auch den Zusatz "Motorfragen" gemacht hat, und das haben alle gemacht die beim MSVÖ die Prüfung gemacht haben.
Nachteil ist, dass die Ausstellungsgebühren der ViaDonau nochmals anfallen.
Alle die beim MSVÖ die Prüfung gemacht haben, haben sowieso auch den MSVÖ Schein, und der ist für "M&S".
Harald



Herbert Dunst

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Antwort #3 am: So 20. Dezember, 2020 - 15:10:06 [CET]
Danke für die Info!

LG
Herbert